Sie planen die Errichtung einer Erzeugungsanlage?
Bevor Sie mit der Errichtung einer Ökostromanlage beginnen, sind einige Punkte zu beachten.
- In der Planungsphase wird die technische Ausführung und der Standort der Anlage von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Elektriker festgelegt. Anschließend senden Sie das vollständig ausgefüllte Datenblatt der Ökostromanlage an das für Sie zuständige Kundenzentrum. Das Datenblatt dient uns als Vertragsgrundlage und zur technischen Beurteilung der Netzrückwirkungen.
- Nach der Prüfung, ob das Stromnetz für die vorgesehene Einspeisung ausreichend dimensioniert ist, erhalten Sie eine Netzzugangsvereinbarung mit den Festlegungen für den Betrieb der Anlage. Dieser Vertrag beinhaltet auch den Zählpunkt und ist die Bestätigung, dass die Einspeisung zu den im Vertrag enthaltenen Bedingungen möglich ist. Nachdem Sie den unterschriebenen Vertrag an Ihr zuständiges Kundenzentrum geschickt haben ist die Einspeiseleistung ein Jahr für Sie reserviert.
- Nach dem Abschluss des Vertrages errichtet das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen die Anlage. Bevor Ihre Anlage ans Netz gehen kann benötigen wir die Meldung Ihres Elektrikers über die vorschriftsgemäße Ausführung der Einspeiseanlage (Fertigstellungsmeldung).
- Außerdem müssen Sie vor der Inbetriebnahme einen Energieliefervertrag mit einem Energiehändler Ihrer Wahl abschließen, um die eingelieferte Energie abrechnen zu können.
- Wenn Sie mehrere Ökostromanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlage, Windkraftanlage, ...) an einem Standort betreiben wollen, ist für jede Anlage ein Datenblatt der Ökostromanlage, eine Netzzugangsvereinbarung und ein eigener Zähler erforderlich.
Das Datenblatt für Ökostromanlagen und ein Informationsblatt mit weiteren Details finden Sie als Download rechts.
Was ist der Zählpunkt?
Der Zählpunkt ist eine eindeutige Nummer zur Identifikation Ihrer Anlage. Der Zählpunkt ist sowohl für die Abwicklung von Förderungen als auch für den Energieliefervertrag erforderlich.
Was sind Netzrückwirkungen von Erzeugungsanlagen?
Netzrückwirkungen sind vor allem Spannungsanhebungen im Netz, die durch die Einspeisung von Energie entstehen. Für diese Spannungsanhebung gibt es Grenzwerte, um den störungsfreien Netzbetrieb zu garantieren. Daher sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, für jeden Einspeiser eine Netzbeurteilung durchzuführen, um danach die technischen Rahmenbedingungen für die Ökostromanlage festzulegen.