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Rahmenbedingungen des liberalisierten Marktes

Mit den im Juni 2003 verabschiedeten Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG hat der europäische Gesetzgeber die vollständige Öffnung der Elektrizitäts- und Gasmärkte der EU-Mitgliedsstaaten sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs angeordnet.

Dies hat für Sie folgende Auswirkungen:

  • Als Strom- oder Gaskunde können Sie Ihren Energieversorger frei wählen
  • Schaffung einer nationalen Regulierungsbehörde, die die Aufsicht über den Strom- und Gasmarkt ausübt (www.e-control.at)
  • Gesellschaftsrechtliche Entflechtung des Netzbetreibers von den übrigen Funktionen eines Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsunternehmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit